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Die Vertrauensstelle ist im Übertragungsweg zwischen den Datenlieferanten und der Registerstelle als Pseudonymisierungsstelle platziert.

Auftragsgegenstand


Auftragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb einer unabhängigen Vertrauensstelle (VST) für das Transplantationsregister (Tx-Register). Dies umfasst die sichere und fehlerfreie Erstellung des Gesamtsystems der Vertrauensstelle einschließlich der Herbeiführung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, die Pseudonymisierung und Depseudonymisierung, die Datenannahme und -weiterleitung sowie die Auskunft gegenüber Betroffenen. Zusätzlich ist die Vertrauensstelle verantwortlich für die Zusammenführung und Anonymisierung der Altdaten.

Die hohen Anforderungen, welche an den Betrieb bezüglich Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung, Qualifikation des Personals, Sicherheit, Verfügbarkeit und insbesondere des Datenschutzes und der Datensicherheit gestellt werden, werden von der Nortal AG erbracht. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den TPG-Auftraggebern, der TxRegisterstelle, den Datenlieferanten und Datenempfängern ist wichtiger Bestandteil der Lösung.

TPG-Auftraggeber

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Funktionsweise


Die Vertrauensstelle dient als Pseudonymisierungsstelle. Sie ist im Übertragungsweg zwischen den Datenlieferanten und der Registerstelle platziert und hat die Aufgabe, die patientenidentifizierenden Merkmale so zu pseudonymisieren, dass der Registerstelle nur die Pseudonyme zur Verfügung stehen. Rückmeldungen von der Registerstelle an die Datenlieferanten gehen auch über die TxVST.

Funktionsweise TxVST

Weitere Informationen


Zum 01.11.2016 ist das Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze in Kraft getreten.

In Deutschland ist die Erhebung transplantationsmedizinischer Daten dezentral organisiert. Die Daten werden von verschiedenen Akteuren zu verschiedenen Zeitpunkten nach unterschiedlichen Vorgaben erhoben. Mit dem Tx-Register werden erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, lebenden Organspendern und Organempfängern bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft.

Alle an Transplantationen Beteiligte werden verpflichtet, die Daten an das Tx-Register zu übermitteln (Datenlieferanten). Es sollen zunächst Daten in anonymisierter Form genutzt werden, die vom 01.01.2006 bis einschließlich 31.10.2016 bei den verschiedenen Einrichtungen erhoben wurden (Altdaten).

Die seit dem 01.11.2016 für das Tx-Register verfügbaren Daten mit vorliegender Einwilligung der Betroffenen (Neudaten) werden in weiteren, von den TPG-Auftraggebern nachfolgend festgelegten Stufen verarbeitet: Zu Beginn der Tätigkeit werden zur Initialisierung des Tx-Registers die bis 31.12.2018 verfügbaren Neudaten geliefert und verarbeitet. Im anschließenden Regelbetrieb werden die Neudaten laufend jahresweise verarbeitet. In einer späteren Stufe kann der Regelbetrieb weiterentwickelt werden.

Durch das zentrale, bundesweite Tx-Register sollen wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zur Erhöhung der Transparenz führen. Mit dem Tx-Register werden die Grundlagen geschaffen für

  • eine Datenharmonisierung und Effizienzsteigerung bei der Dokumentation,
  • die Erhöhung von Datenintegration, Datenvalidität und Datenverfügbarkeit,
  • die Weiterentwicklung der Wartelistenkriterien, der Allokationsregeln und der Qualitätssicherung in der transplantationsmedizinischen Versorgung,
  • eine verbesserte Transparenz in der Organspende und Transplantation
  • sowie den Zugang zu den Daten für die wissenschaftliche Forschung.

Es werden die Stellen definiert, an die das Tx-Register Daten übermitteln soll (Datenempfänger). Zum einen werden in § 15f TPG die berechtigten Stellen genannt, die die Daten zur Erfüllung ihrer konkret beschriebenen Aufgaben erhalten. Zum anderen können gemäß § 15g TPG Dritte zu Forschungszwecken und wissenschaftliche Register Daten erhalten.

Durch Begleitregelungen wird der Datenschutz gesichert; z. B. dürfen Daten von lebenden Organspendern sowie Organempfängern nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung übermittelt werden. Das Tx-Register wird unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stehen.

Die TPG-Auftraggeber haben geeignete Stellen mit der Errichtung und dem Betrieb von Transplantationsregisterstelle (Tx-Registerstelle) und Vertrauensstelle vertraglich beauftragt. Diese Regelung knüpft an die bereits für die Beauftragung der Koordinierungsstelle gemäß § 11 TPG und die Beauftragung der Vermittlungsstelle gemäß § 12 TPG vom Gesetzgeber vorgesehene Selbstverwaltungslösung in der Transplantationsmedizin an.

Hier gelangen Sie zum Transplantationsregister:

Transplantationsregister

Auskunftsersuchen


Gemäß Art. 15 DSGVO haben betroffene Personen ein Recht in Erfahrung zu bringen, ob personenbezogene Daten und ggf. welche ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Hierfür wurde der Vertrauensstelle in § 15c Abs. 1 S. 3 TPG die Wiederherstellung des Personenbezugs der Daten eingeräumt.

Die Vertrauensstelle selbst hält keine Datensätze vor, da sie lediglich die Aufgabe hat, Daten der Registerstelle zu pseudonymisieren. Nach der Pseudonymisierung werden die Daten direkt gelöscht. Dementsprechend ist es der Vertrauensstelle nicht möglich, Auskunft über gehaltene Daten zu geben. Nach der Inbetriebnahme des Transplantationsregisters hilft die Vertrauensstelle der Registerstelle, Auskunftsersuche zu bearbeiten. Zu jedem von der Vertrauensstelle angenommenen Antrag auf Auskunft wird die entsprechende ET-Nummer ermittelt und die Registerstelle wird dabei unterstützt, die Bereitstellung der notwendigen Daten zu der beantragenden Person zu ermöglichen.

Wichtige Hinweise zur
Beauskunftung gespeicherter Daten


Gemäß Transplantationsgesetz (TPG), entsprechend des Artikels 15 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie des § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) haben Sie ein Recht auf Auskunft hinsichtlich der bei einem Verantwortlichen einer Datenverarbeitung über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Als datenschutzrechtlich verantwortlicher Betreiber der Vertrauensstelle des Transplantationsregisters unterstützen wir Sie selbstverständlich nach Kräften bei der Ausübung Ihres Rechts auf Auskunft. Bitte gestatten Sie uns daher zunächst einige Hinweise zur Funktion der Vertrauensstelle. Anschließend erläutern wir Ihnen Ihre Möglichkeiten einer Beauskunftung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Warum gibt es eine Vertrauensstelle?

Das Transplantationsregister (Tx-Register) bündelt alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis zur Nachbetreuung. Dabei werden dezentral von Patienten erhobene Daten über Transplantationen von verschiedenen Akteuren (z. B. Krankenhäusern) in einem Register zusammengefasst. Durch das zentrale, bundesweite Register sollen wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zur Erhöhung der Transparenz führen. Dies ist im Transplantationsgesetz (TPG) so festgeschrieben.

Alle Daten über Transplantationen sind als Gesundheitsdaten gemäß Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als besondere Kategorie personenbezogener Daten definiert. „Besonders“ im Sinne des Gesetzes heißt hier: besonders schutzbedürftig. Um den überaus hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einem Transplantationsregister Rechnung zu tragen, wurde die Vertrauensstelle geschaffen.

Wie arbeitet eine Vertrauensstelle?

Die Vertrauensstelle erfüllt eine zentrale Vermittlerfunktion im Datenaustausch zwischen den gesetzlich vorgesehenen Datenlieferanten und den Datenempfängern. Vereinfacht ausgedrückt sorgt die Vertrauensstelle als „Zwischenstation“ für ein hohes Datenschutzniveau, indem die schutzbedürftigen Gesundheitsdaten nur indirekt und nur im absolut notwendigen Maß übermittelt werden. Ein wichtiger Baustein sind dabei Verfahren der Anonymisierung und der Pseudonymisierung, die schwerpunktmäßig von der Vertrauensstelle ausgeführt werden. Im ersten Fall wird jeder Personenbezug von den Daten unwiderruflich entfernt. Im zweiten Fall werden direkte Personenbezüge (z. B. Transplantationsnummern) entfernt und durch spezielle Kennungen ersetzt. Abschließend werden anonymisierte oder pseudonymisierte Daten weitergeleitet und nicht mehr benötigte Daten aus der Vertrauensstelle gelöscht.

Welche Daten speichert eine Vertrauensstelle

Die Vertrauensstelle benötigt zur Erfüllung ihrer ausschließlich vermittelnden Aufgaben keine eigene Datenhaltung. Inhaltliche Daten werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern durchlaufen die Vertrauensstelle nur automatisiert für eine sehr kurze Zeit. Die Vertrauensstelle selbst ist somit technisch-organisatorisch nicht in der Lage, einem Auskunftsgesuch hinsichtlich gespeicherter personenbezogener Daten direkt nachzukommen. Dies liegt im Wesen der Vertrauensstelle begründet und ist wesentliches Merkmal ihrer Funktion im Sinne des Datenschutzes. Die Vertrauensstelle kann Ihr Auskunftsgesuch aber unter bestimmten Umständen dennoch unterstützen. Dies wird im folgenden Abschnitt erläutert.

Wie unterstützt Sie die Vertrauensstelle bei der Ausübung Ihres Rechts auf Auskunft?

Zurzeit werden die Verarbeitungsverfahren der Vertrauensstelle umgestellt. Diese Umstellung wird frühestens Ende 2020 abgeschlossen sein und hat in Teilen Einfluss auf die Art und Weise, wie Sie Ihr Recht auf Auskunft geltend machen können.

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten:

  1. Sie wenden sich direkt an Ihr Krankenhaus oder Ihr Transplantationszentrum, wo die Daten erhoben und in das System eingespeist wurden. Sie können Ihr Auskunftsersuchen dort jederzeit ohne Einhaltung einer Frist geltend machen. Es handelt sich dabei um die für Sie einfachste Möglichkeit, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
    Weiterhin haben Sie hier auch die Option, der Verarbeitung Ihrer Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen, soweit anderslautende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

  2. Sie wenden sich unter Mitteilung notwendiger Angaben zu Ihrer Person an die Vertrauensstelle, um eine Auskunft über die im Transplantationsregister gespeicherten Daten zu erhalten. Dieser Weg steht Ihnen im Zuge einer Verfahrensumstellung voraussichtlich frühestens Ende 2020 offen. Bis zu diesem Zeitpunkt liegen im Transplantationsregister ausschließlich anonyme Daten vor. Diese sind nicht personenbezogen und können daher nicht beauskunftet werden.

Wohin können Sie sich wenden?

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, sich in erster Linie an Ihr Krankenhaus oder Ihr Transplantationszentrum zu wenden. Hier erhalten Sie Ihre Auskunft deutlich schneller und können auch Ihre weiteren Rechte als Betroffene wahrnehmen.

Für den Fall, dass Sie sich nach Abschluss der Verfahrensumstellung (frühestens Ende 2020) dennoch entscheiden, eine Auskunft über das Transplantationsregister anzufordern, wenden Sie sich bitte an die

Vertrauensstelle des Transplantationsregisters – TxVST
c/o Nortal AG
Yorckstraße 19
14467 Potsdam

Bitte beachten Sie weiterhin, dass

Nach Abschluss der Verfahrensumstellung können Sie ein Antragsformular zur Beauskunftung und ein Merkblatt mit weiteren Informationen zum Prozess der Identitätsprüfung über die Internetpräsenz der Vertrauensstelle unter https://www.txvst.de/ abrufen oder unter oben angegebener Adresse auf dem Postweg anfordern. Nach Einreichung der notwendigen Unterlagen erhalten Sie Ihre Auskunft im Zuge eines automatisierten Prozesses.

Vor dem Ende der Verfahrensumstellung kann Sie die Vertrauensstelle leider nicht bei der Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte unterstützen.

Presse


Bedeutender Meilenstein bei der Umsetzung eines nationalen Transplantationsregisters (Tx-Register) erreicht:
Vertrauensstelle nimmt ihre Arbeit auf

Der deutsche Gesetzgeber hat im Juli 2016 die Einrichtung eines nationalen Transplantationsregisters beschlossen. Dieses Register soll aus einer Transplantationsregisterstelle sowie einer Vertrauensstelle (Tx-Vertrauensstelle) bestehen. Nun erklärte die Tx-Vertrauensstelle ihre Betriebsbereitschaft. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht, um Qualität und Transparenz der transplantationsmedizinischen Versorgung in der Bundesrepublik zu erhöhen.

In Deutschland ist die Erhebung transplantationsmedizinischer Daten dezentral organisiert. Die Daten werden von verschiedenen Akteuren zu verschiedenen Zeitpunkten nach unterschiedlichen Vorgaben erhoben. Mit dem Tx-Register werden erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, lebenden Organspendern und Organempfängern bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Die komplexe Struktur des Registers, das sich aus einer selbstständigen Transplantationsregisterstelle sowie einer unabhängigen Vertrauensstelle (Tx-Vertrauensstelle) zusammensetzt, ist auch auf die strengen Datenschutzbestimmungen zurückzuführen.

Die Transplantationsregisterstelle erhält als zentrale Stelle transplantationsmedizinische Daten von verschiedenen Datenlieferanten wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (über das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen), der Deutschen Stiftung Organtransplantation oder der europäischen Vermittlungsorganisation Eurotransplant. Diese Daten durchlaufen auf dem Weg zum Register die Tx-Vertrauensstelle. Diese Vertrauensstelle dient als Ort der Anonymisierung für Altdaten bzw. der Pseudonymisierung für Neudaten. Im Anschluss an die Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung werden die Daten automatisiert in die Registerdatenbank eingespeist.

Die Tx-Vertrauensstelle wird von einem Berliner Mittelstandsunternehmen aus der IT-Branche, der Nortal AG, aufgebaut. Die Nortal AG realisiert vornehmlich IT-Projekte in der öffentlichen Verwaltung und verantwortet bereits die Entwicklung und Betreuung mehrerer Vertrauensstellen im Gesundheitswesen. Der Aufbau des Transplantationsregisters ist in mehrere Projektstufen eingeteilt. Die erste Stufe „Zusammenführung der Altdaten" hatte zum Ziel, den Datenempfängern die Altdaten möglichst frühzeitig zur Verfügung zu stellen. Als Altdaten werden die Daten bezeichnet, die im Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2016 bei den Einrichtungen erhoben wurden und vom Tx-Register in anonymisierter Form genutzt werden sollen.

Auch die zweite Projektstufe „Neudaten" ist nun weitestgehend abgeschlossen. Um personenbeziehbare Daten zu schützen, setzen die Datenlieferanten ein von der Nortal AG zur Verfügung gestelltes Softwaremodul ein. Damit werden die personenbeziehbaren Daten durch Pseudonyme ersetzt. Die Pseudonyme und die transplantationsmedizinischen Daten werden anschließend in der Vertrauensstelle verschlüsselt. Nach der Entschlüsselung der Lieferdateien kann die Vertrauensstelle die Daten aller Datenlieferanten anhand der Pseudonyme zusammenzuführen. Die zusammengeführten Daten werden schließlich validiert, anonymisiert und erneut verschlüsselt, bevor diese dem Tx-Register zur Verfügung gestellt werden. Es ist beabsichtigt, noch im Jahr 2019 die volle Funktionalität der Vertrauensstelle in Betrieb zu nehmen.